loader image

Investieren in CAT Bonds – am erfolgreichen Kerngeschäft der Rückversicherer teilhaben

Die Etablierung des CAT Bond Marktes (CAT steht für die englische Abkürzung von Catastrophe, zu Deutsch Katastrophen) bietet Investoren seit Mitte der 90er Jahre die Möglichkeit, direkt in Versicherungsrisiken zu investieren. Der Investor nimmt die Rolle eines Rückversicherers ein, indem er Risiken der Verischerungsindustrie übernimmt und als Gegenleistung eine attraktive Prämie erhält. Versicherer treten als Versicherungsnehmer auf, die Risiken an Investoren übertragen und ihnen dafür Prämien zahlen. CAT Bonds schaffen somit zusätzliche, alternative Rückversicherungskapazitäten im Naturkatastrophengeschäft.

Inhalte dieser Seite

Mit dem CAT Bond Markt entstand neben dem traditionellen ein kapitalmarktbasierter Rückversicherungsmarkt, an dem Anleger über CAT Bonds ihre Rückversicherungskapazitäten in Form ihres Anlagebetrages zur Verfügung stellen. Versicherungsgesellschaften erhielten somit erstmals die Wahlmöglichkeit zwischen traditioneller Rückversicherung und alternativem Risikotransfer mittels CAT Bonds. Auch große Infrastrukturanbieter oder große Firmen (wie z.B. Alphabet) lagern einen Teil ihrer Risiken direkt an den Kapitalmarkt aus, um Schäden zu decken, die durch eine Katastrophe entstehen können.

Die Anlageklasse der CAT Bonds hat sich zwischenzeitlich als tragende Säule in der Rückversicherungswirtschaft etabliert und ist im Naturkatastrophengeschäft nicht mehr wegzudenken. Der Handel von Katastrophenanleihen ist ausschließlich institutionellen Anlegern vorbehalten. CAT Bond Fonds sind hingegen eine attraktive Anlageoption für Privatkunden von Banken, Pensionskassen, Vermögensverwaltern oder Family Offices.

Was sind CAT Bonds?

CAT Bonds, auch Catastrophe Bonds oder Katastrophenanleihen genannt, gehören zu den Insurance Linked Securities (ILS). Darunter versteht man den alternativen Transfer von Rückversicherungsrisiken, die vom Kapitalmarkt direkt übernommen werden. Bei CAT Bonds handelt es sich um handelbare Insurance Linked Securities, im Gegensatz zu nicht handelbaren, illiquiden ILS (private reinsurance contracts). Das in CAT Bonds investierte Kapital erhöht die Versicherungsdeckungskapazität des Rückversicherungsmarktes und wird dafür verwendet, Schäden aus Naturkatastrophen zu decken. Die Auszahlung des Kapitals ist in der Regel mit dem Auftreten folgender Naturkatastrophenereignisse verknüpft:

Wie funktionieren CAT Bonds?

Die CAT-Bond-Struktur ist so gewählt, dass das Kreditrisiko, sowohl aus der Perspektive des Sponsors als auch des Investors, so weit wie möglich minimiert wird. Über den Rückversicherungsvertrag zwischen Zweckgesellschaft und Sponsor wird ein maximaler Schadensbetrag im Falle des Eintretens eines Naturkatastrophenereignisses vereinbart. Im Gegensatz zum Investor verfügt die Zweckgesellschaft typischerweise über eine Rückversicherungslizenz. Für das übernommene Risiko erhält die Zweckgesellschaft während der Risikoperiode regelmäßig eine im Vorfeld definierte Rückversicherungsprämie vom Sponsor, die Bestandteil der regelmässigen Couponzahlung ist. Das Kapital für die Besicherung der potenziellen Verpflichtungen aus dem Rückversicherungsvertrag wird über die Emission des CAT Bonds aufgenommen. Der Emissionserlös wird während der Laufzeit der Anleihe auf einem sog. Collateral Trust Account hinterlegt und möglichst risikoarm in kurzlaufende Treasuries investiert.

Bleibt das Naturkatastrophenereignis während der Laufzeit aus, erhält der CAT-Bond-Anleger neben den laufenden Couponzahlungen (Versicherungsprämie zuzüglich der Rendite des hinterlegten Collaterals) den Nominalbetrag zurück. Tritt hingegen ein vom Rückversicherungsvertrag gedecktes Ereignis ein, kann der Sponsor zur Begleichung seiner Verpflichtungen auf das hinterlegte Kapital zurückgreifen, wodurch sich der ausstehende Nominalwert in Abhängigkeit von der Schadenshöhe reduziert.

Der CAT Bond ist so strukturiert, dass lediglich das im Rückversicherungsvertrag zwischen der Zweckgesellschaft und Versicherungsgesellschaft definierte Ereignisrisiko getragen wird. Der maximale Schadensbetrag ist auf den ausstehenden Nominalbetrag limitiert, es gibt keine Nachschusspflichten. Ferner werden das Konkursrisiko des Versicherers eliminiert und Zinsänderungsrisiken minimiert.

Die Struktur eines CAT Bonds

cat-bond

CAT Bonds – was Anleger wissen sollten

Wer in CAT Bonds investiert, spekuliert nicht auf das Ausbleiben von Naturkatastrophen, sondern profitiert vom Expertenwissen der Rückversicherer, mit diesen Risiken zu rechnen und adequate Risikoprämien für die Übernahme solcher Risiken zu veranschlagen. M.a.W. werden die Versicherungsprämien, die der Investor erhält, so kalkuliert, dass die Prämieneinnahmen die Schadensereignisse langfristig übersteigen. Je mehr passiert bzw. je höher die Schäden sind, desto höher sind in der Regel die Prämien . Somit sind der demographische und ökonomische Wandel wie auch der Klimawandel Wachstumstreiber für das Rückversicherungsgeschäft, da die Nachfrage nach Versicherungsdeckung stetig steigt.

Die Rendite bei CAT Bonds

Die aktuell außergewöhnlich hohen Renditen von CAT Bonds liegen darin begründet, dass die Nachfrage nach Rückversicherungskapazitäten stark ausgeprägt ist. Die Gründe hierfür sind die hohe Inflation, die Reduktion von Eigenmitteln in den Versicherungsbilanzen aufgrund von Finanzmarktverwerfungen, höhere Schäden, die von traditionellen (Rück)versicherern gedeckt wurden und vereinzelte Schäden im CAT Bond Markt über die letzten fünf Jahre.

Höhe der Netto-Renditen aktuell (März 2023)

Der Einstieg in das Rückversicherungsgeschäft war selten so attraktiv wie heute. Die Netto-Renditen liegen derzeit je nach Währung zwischen 7.5% und 14.5% (inkl. Fondskosten).

Warum liefern CAT Bonds stabil tiefe Korrelationen?

Die Rückversicherungsbranche verfügt gegenüber dem Kapitalmarkt über einen entscheidenden Vorteil, der sich im fehlenden kausalen Zusammenhang zwischen Finanzmarkt- und Naturkatastrophenereignisse ausdrückt. Dieser Sachverhalt führt zu einer stabilen und tiefen Korrelationseigenschaft, was die Diversifikationsqualität herkömmlicher Kundenportefeuilles wesentlich verbessert. Das Diversifikationsversprechen von CAT Bonds wurde eingehalten, wie die Jahre 2001 (dot.com), 2008 (Finanzkrise), 2020 (Coronakrise) und 2022 (Ukraine und Inflation) eindrücklich aufzeigen. CAT Bond Investoren tragen zudem kein Konkursrisiko des Versicherers und die Zinsänderungsrisiken sind durch die Floater-Eigenschaft von CAT Bonds minimiert. Das Investieren in das Rückversicherungsgeschäft weist einen weiteren grossen Vorteil auf: Kurze Amortisationszeiten nach dem Eintreten eines Schadenereignisses. Grund hierfür ist die steigende Nachfrage nach Versicherungsdeckung nach einem grossen Naturkatastrophenereignis, was in der Regel steigende Versicherungsprämien verursacht. Somit wird der Kursverlust relativ schnell kompensiert.

Tail-Risiken im CAT Bond-Geschäft

Tail-Risiken sind Ereignisse oder Kombinationen von Ereignissen, die selten auftreten, aber große versicherte Schäden und damit Abschreibungen auf betroffenen CAT Bonds verursachen. Solche Risiken sind zum Beispiel starke Hurrikane, die auf eine Metropole in den USA treffen oder ein schweres Erdbeben in Kalifornien. Grundsätzlich hängt die Höhe der Tail-Risiken von der Anlagestrategie des Fondsanbieters ab. Je risikokonzentrierter diese ausfällt, desto größer sind die damit verbunden Ausfälle im Ereignisfall. Mit dem Value at Risk (VaR) steht Investoren ein Risikomaß zur Verfügung, mit dem die Wahrscheinlichkeit und die Höhe des zu erwartenden Verlustes eines Portfolios zueinander in Beziehung gesetzt werden können. Zumeist betrachtet man Ereignisse mit einer Wiederkehrperiode von 100 bzw. 200 Jahre oder anders ausgedrückt, mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1% (VaR 99%) oder 0.5 % (VaR 99.5%). Für CAT Bond Fonds liegen hier typische Verluste zwischen 25% und 75% des NAV.

tail-risiken

Tail-Risk-Management: Wie können Risiken reduziert werden?

Das Ziel der Portfoliokonstruktion ist es, die Konzentrationen in Risikoregionen so zu steuern, dass ein einzelnes Ereignis nur einen begrenzten Verlust verursacht. Um die Tail-Risiko-Reduktion zu erreichen, stehen grundsätzlich zwei verschiedene

Optimierungsmöglichkeiten zur Verfügung: 

Naturkatastrophen – Trigger-Arten von CAT Bonds

Die Auslösung der Auszahlung von CAT Bonds kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen, die jeweils unterschiedliche Ziele verfolgt. Die Art des Triggers bestimmt, unter welchen Umständen ein Versicherungsereignis zur Auszahlung des CAT Bonds führt. Die gängigsten Trigger-Mechanismen sind Indemnity, Industry Loss, Parametric und Modeled Loss Trigger sowie gemischte Formen. Der Trigger-Level bestimmt den Schwellenwert, der erreicht werden muss, bevor ein CAT Bond zur Auszahlung kommt bzw. Schadensdeckung herangezogen wird. Bei Verträgen mit binärer Auszahlung wird der gesamte vertraglich vereinbarte Geldbetrag ausbezahlt, sobald das Trigger-Niveau erreicht worden ist. Je nach Trigger-Art können auch Teilausfälle geltend gemacht werden.

Man unterscheidet folgende Auslösemechanismen:

Treiber und Marktentwicklung im CAT Bond-Geschäft

Versicherungsschäden stiegen bereits über die letzten hundert Jahre erheblich an und werden weiter steigen. Haupttreiber hierfür sind der demographische -, ökonomische – und der Klimawandel. Die wachsende Nachfrage nach Versicherungsdeckung stößt auf knappe Versicherungskapazitäten. Derzeit ist zu beobachten, dass vor allem die durch den Klimawandel ausgelösten Schäden mehrheitlich die Bilanzen der Erst- und Rückversicherer belasten. Das Durchschlagen auf den CAT Bond Markt bleibt in der Regel aus. Das liegt daran, dass der CAT Bond Markt erst bei sehr großen Schadensereignissen in Anspruch genommen wird. Für CAT Bond Investoren bedeutet dies, dass die Nachfrage nach Rückversicherungsdeckung steigt, ohne dass grosse Schäden durch den CAT Bond Markt getragen wurden.

Exkurs 2 – Kurze Amortisationszeiten nach großen Schadenereignissen

Dass der CAT Bond-Markt stabil tiefe Korrelationseigenschaften, sowohl zwischen unterschiedlichen Naturkatastrophentypen (Hurrikan- und Erdbebenrisiken), Regionen als auch zum Kapitalmarkt als solches aufweist, ist allgemein bekannt. Allerdings stellt sich die Frage, wie der CAT Bond-Markt auf Stresssituationen reagiert hat. Nachstehende Grafiken zeigen auf, welche Kapitalmarkt- und Naturereignisse den CAT Bond-Markt trafen, wie stark die Kurskorrekturen waren und wie schnell Kursrückschläge amortisier.

Exkurs 3 – Fondsgröße bleibt kritischer Erfolgsfaktor im CAT Bond-Markt

CAT Bonds haben in den letzten 22 Jahren eindrücklich bewiesen, dass sie als strategischer Anlagebaustein in modernen Portfolios nicht mehr wegzudenken sind. Nicht nur ihre stabil tiefe Korrelationseigenschaft zu den Kapitalmärkten zeichnet diese Anlageklasse aus, sondern auch der Umstand, dass die Amortisationsphasen nach einem Kursrückschlag nicht länger als zehn Monate dauerten. Allerdings ist der CAT Bond-Markt für Fondsmanager zum Teil sehr herausfordernd, getrieben durch den CAT Bond-Markt selbst und durch die Eigenheit der gewählten Fondsstruktur und Fondsgrösse. Zu grosse Fondsvolumina können zu Ineffizienzen führen, wie den Verlust der Selektivität und das erforderliche Halten hoher Liquidität. Die Lösung ist einfach, sofern nicht ökonomische Firmenziele wie Umsatzmaximierung über das Anlegerbedürfnis der Renditeoptimierung gestellt werden.

Das Investieren in Nischen bedeutet, dass sich das maximale Fondsvolumen eines Fonds nicht nur nach seiner Positionierung im Markt richtet, sondern auch nach der Größe, der Struktur und dem Handelsvolumen des Marktes. Wir sehen derzeit die Kapazitätsgrenzen im Low-Octane-Segment bei ca. USD 850 Mio. und USD 400 Mio. im High-Octane-Segment. Ein Performancevergleich und ein Blick auf die Liquidität einzelner Fonds lohnt sich. Denn nicht nur der Verzicht auf Selektivität hat seinen Preis zulasten der Fondsinvestoren, sondern auch der Verlust der Glaubwürdigkeit des Fondsanbieters steht auf dem Spiel.

Exkurs 4 – 6 Mythen rund um Katastrophenanleihen

Mythos 1: «Klimawandel macht CAT Bonds unattraktiv!»

Tatsächlich verhält es sich genau umgekehrt, da der Klimawandel sogar einen Wachstumstreiber darstellt. Warum? Versicherungsschäden stiegen über die letzten hundert Jahre erheblich an und werden weiter steigen. Haupttreiber hierfür sind nach wie vor der demographische und ökonomische Wandel (US-Küstengebiete, Verstädterung, Wohlstand, Wertekonzentration). Davon losgelöst stellt sich die Frage, ob mehr Naturkatastrophen passieren, die stark genug sind, entsprechende CAT Bonds zu triggern. Der Klimawandel bzw. die steigenden versicherten Schäden stellen einen Wachstumstrend dar, der zu einer steigenden Nachfrage nach Versicherungsdeckung führt. Dies wiederum schlägt sich in der Prämienentwicklung nieder. Die zentrale Frage lautet daher, ob die Risikomodelle, die kontinuierlich an die neuen Gegebenheiten angepasst werden, das effektive Risiko korrekt abbilden. Ein kleiner Hinweis: Die Versicherungsindustrie schaut nicht nur in den Rückspiegel.

Mythos 2: «Es kommen nur schlechte Risiken an den Kapitalmarkt!»

Der Begriff „schlechtes Risiko“ ist irreführend. Ein schlechtes Risiko ist ein nicht adäquat entschädigtes Risiko oder ein Risiko, das sich durch Modelle schlecht quantifizieren lässt. Informationsasymmetrie könnte die Ursache für eine nicht angemessene Entschädigung sein. In einer CAT-Bond-Struktur wird dies durch den Einsatz unabhängiger Parteien bei der Risikobewertung minimiert. Da sich viele CAT Bonds bei der Ermittlung der Schadenzahlung auf Faktoren stützen, die durch den Sponsor nicht beeinflusst werden können, z. B. Windgeschwindigkeiten oder Industrieschäden, werden Informationsasymmetrien weiter reduziert. CAT Bonds sind keine ABS-Struktur, da keine Hinterlegung mit Einzelpolicen stattfindet, sondern das Versicherungsbuch des Zedenten/Sponsors im Mittelpunkt steht. Daher ist das Risiko einer adversen Selektion ebenfalls ausgeschlossen. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass rund 10 % aller CAT Bonds wiederum von Rückversicherern gekauft werden.

Mythos 3: «CAT-Bond-Investoren sind das Schlusslicht in der Wertschöpfungskette und erhalten daher nur die Krümel des Prämienkuchens!»

Dieser Mythos beruht auf der Annahme, dass der Kapitalmarkt als letztes Glied in der Risikotransferkette kaum etwas «abbekommt», ganz nach dem Motto: Der Erstversicherer bekommt den höchsten Prämienanteil, der vom Versicherungsnehmer bezahlt wird, alle nachgelagerten Ebenen erhalten deshalb weniger. Jedoch steht der Kapitalmarkt nicht zwingend hinter dem Rückversicherer: Heute werden ca. 75 % der CAT Bonds von Erstversicherern begeben. Das heisst, dass der Kapitalmarkt im Naturkatastrophengeschäft eine Alternative zu traditioneller Rückversicherung darstellt. Darüber hinaus werden an jedem Glied dieser Kette Risiken aggregiert und ein Teil des aggregierten Risikos wird an den nachgelagerten Rückversicherer oder Kapitalmarkt ausgelagert. Die Prämie für die Risikoübernahme wird auf jeder Stufe neu ausgehandelt und ist unabhängig vom Preis des Risikos auf anderen Stufen dieser Versicherungskette. Man muss sich immer vor Augen halten, dass derjenige, der das Risiko übernimmt, egal an welcher Stelle dies passiert, sich immer die gleiche Frage stellt, ob die Prämien im Einklang zum Risiko stehen und zu welchem Preis Deckungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollen.

Mythos 4: «Naturkatastrophen sind nicht vorhersehbar, also sind die Risikomodelle unbrauchbar!»

Unser vierter Mythos beschäftigt sich mit der Frage, wie man Naturkatastrophenrisiken messen kann, obwohl der Eintritt eines Naturereignisses nicht vorhersehbar ist. Dieser scheinbare Widerspruch ist keiner, denn es geht im Rückversicherungsgeschäft nicht um die Vorhersage von Naturereignissen – das kann niemand –, sondern um die Ermittlung von Ereigniswahrscheinlichkeiten und der damit verbundenen Schäden. In Modellen werden dazu die bekannten Versicherungswerte theoretisch möglichen Ereignissen ausgesetzt. Diese Modelle werden laufend verbessert und mit den tatsächlichen Ereignissen rekalibriert, um die Differenz von modellierten und tatsächlich entstandenen Schäden so gering wie möglich zu halten. Bestehende Modellungenauigkeiten werden zudem über eine Vielzahl unabhängiger Risiken herausdiversifiziert. Dass die Risikomodelle in der Rückversicherungswirtschaft funktionieren, kann man auch am Geschäftserfolg der weltgrößten Rückversicherer Swiss Re und Munich Re sehen, die ca. 60 % des Prämienvolumens auf sich vereinen. Würden diese Risikomodelle, die sowohl vom Zedenten als auch vom Investor eingesetzt werden, nicht funktionieren, könnte die Versicherungswirtschaft nicht seit Jahrzehnten erfolgreich arbeiten. Kurzer Hinweis dazu: Die Risikomodelle werden auch herangezogen, um die Eigenmittelunterlegung der Versicherer zu kalkulieren, was ein regulatorisches Erfordernis ist.

Mythos 5: «CAT Bonds sind zu komplex»

Stellt man die Frage nach der Komplexität von CAT Bonds, so stellt man im Allgemeinen auf die Preistreiber, auf das Risikomaß und vielleicht noch auf die Struktur ab. Erstere sind stark binär ausgerichtet und sind sehr transparent, denn der Wert eines CAT Bonds hängt grundsätzlich vom Eintreten oder nicht Eintreten eines Versicherungsereignisses ab. Im Vergleich dazu sind preisbeeinflussende Faktoren bei Aktien, Anleihen oder Rohstoffen aufgrund ihrer nicht-linearen Zusammenhänge um einiges komplexer und bestimmte Informationen sind nicht für jeden klar ersichtlich bzw. erhältlich. Wer sich mit CAT Bonds beschäftigt, muss nicht die Risikomodelle im Einzelnen kennen, sondern lediglich wissen, was das errechnete Risikomaß bedeutet. Hierbei sind zwei Risikozahlen maßgeblich, der Value at Risk (VaR), wie er auch im Kapitalmarkt angewendet wird und der versicherungstechnische Begriff des Expected Loss (EL), der den durchschnittlich erwarteten Schaden pro Jahr beschreibt. CAT Bond werden von gewöhnlichen Zweckgesellschaften emittiert, die lediglich zwei Funktionen erfüllen: Die risikoaverse Veranlagung des CAT-Bond-Emissionserlöses und die Übernahme des Versicherungsrisikos in Form eines Rückversicherungsvertrags und die damit verbundene Vereinnahmung der Versicherungsprämie bzw. die Auszahlung im Versicherungsfalle.

Mythos 6: «Der CAT-Bond-Markt steckt noch in den Kinderschuhen!»

Der CAT-Bond-Markt ist zwischenzeitlich aus den Kinderschuhen herausgewachsen und hat sich zu einer tragenden Säule des Rückversicherungsmarktes im Bereich Naturkatastrophenrisiken entwickelt. Per Juli 2023 übertraf das Volumen neuemittierter CAT Bonds bereits das Gesamtvolumen des Vorjahres. Über 10 Mrd. USD an Katastrophenanleihen wurden emittiert in der ersten Jahreshälfte emittiert. Das Naturkatastrophengeschäft im CAT-Bond-Markt beträgt aktuell rund 42 Mrd. USD. Auch die Zusammensetzung der Marktteilnehmer hat sich in den letzten zehn Jahren wesentlich verändert. Sie ist heterogener, granularer und professioneller geworden, was auch zu einer Zunahme der Marktliquidität geführt hat. Selbst in der Finanzmarktkrise 2008, der Coronakrise 2020 und den aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten war Liquidität kaum ein Thema.

Rechtlicher HinweisDE | EN

Aus rechtlichen Gründen bitten wir sie, Ihren Domizilstaat und Investortyp zu bestätigen:

Allgemeines

Die vorliegende Website (‚Plenum-Website’) gehört der Plenum Investments AG (‚Plenum’), einer Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz. Die Plenum-Website dient ausschliesslich Informationszwecken. Plenum achtet mit aller Sorgfalt darauf, dass die Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt sind. Plenum kann weder explizit noch implizit eine Zusicherung oder Gewährleistung (einschliesslich Haftung gegenüber Dritten) hinsichtlich der Korrektheit, Zuverlässigkeit oder Vollständigkeit geben. Die auf der Plenum-Website verbreiteten Informationen können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Einmal publizierte Informationen auf der Plenum-Website dürfen daher nicht so verstanden werden, dass sich die Verhältnisse seit der Publikation oder seit der Bekanntgabe an die Überwachungsbehörde nicht geändert haben oder dass die Informationen seit ihrer Publikation immer noch aktuell sind. Personen, welche auf Informationen der Plenum-Website zugreifen oder diese nutzen (für eigene Zwecke oder für eine dritte Partei), erklären sich mit den nachstehenden Bedingungen einverstanden. Der vorliegende rechtliche Hinweis kann jederzeit aktualisiert werden. Plenum empfiehlt somit, diesen Disclaimer regelmässig von Neuem zu lesen, um sich mit möglichen Änderungen vertraut zu machen. Das Aktualisierungs-datum ist unten aufgeführt.

Kein Angebot, Unverbindlichkeit

Die auf der Plenum-Website zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente werden von Plenum ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch sowie zu Informationszwecken bereitgestellt. Die Informationen und Dokumente können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Plenum übernimmt keine Gewährleistung (weder ausdrücklich noch stillschweigend) für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Plenum-Website publizierten Informationen und Dokumente. Plenum ist insbesondere nicht verpflichtet, nicht mehr aktuelle Informationen von der Plenum-Website zu entfernen oder sie ausdrücklich als solche zu kennzeichnen. Die Angaben auf der Plenum-Website stellen weder Entscheidungshilfen für wirtschaftliche, rechtliche, steuerliche oder andere Beratungsfragen dar, noch dürfen allein aufgrund dieser Angaben Anlage- oder sonstige Entscheide gefällt werden. Anlagen in die auf der Plenum-Website beschriebene Anlageinstrumente sollten nur getätigt werden, nachdem der entsprechende Prospekt mit integriertem Fondsvertrag sowie der Jahres- bzw. Halbjahresbericht mit allen darin enthaltenen rechtlichen Basisinformationen ausführlich studiert wurde. Eine Beratung durch eine qualifizierte Fachperson wird in jedem Fall empfohlen. Die publizierten Informationen stellen keine Empfehlung, kein Angebot, keine Aufforderung zum Erwerb/Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Tätigung von Transaktionen und auch nicht zum Abschluss irgendeines Rechtsgeschäftes dar.

Performance

Der Wert von Anlagefonds kann jederzeit steigen und fallen. Die zukünftige Performance von Anlageinstrumenten lässt sich nicht aus der aufgezeigten, historischen Entwicklung ableiten. Aus diesem Grund ist eine gute Performance in der Vergangenheit keine Garantie für eine positive Wertentwicklung in der Zukunft. Anlagen in Fremdwährungen können zudem Währungsschwankungen unterliegen und somit höhere Risiken mit sich bringen. Plenum kann demnach die Werterhaltung (oder gar Wertsteigerung) des investierten Kapitals weder gewährleisten noch garantieren.

Verknüpfte Websites (Links)

Es bestehen Links auf der Plenum-Website, die auf Websites Dritter führen. Diese Links entziehen sich dem Einfluss der Plenum vollständig. Deshalb übernimmt Plenum für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmässigkeit des Inhalts solcher Websites sowie für allfällige darauf enthaltene Angebote und (Dienst-)Leistungen keinerlei Verantwortung.

Benutzung der Plenum-Website

Der gesamte Inhalt der Plenum-Website ist urheberrechtlich von Plenum oder von den Fondsanbietern der entsprechenden Anlagefonds geschützt. Das Abspeichern oder Ausdrucken einzelner Seiten und/oder von Teilbereichen der Plenum-Website ist gestattet, sofern weder Copyrightvermerke noch andere gesetzlich geschützte Bezeichnungen entfernt werden. Mit dem Abspeichern oder anderweitigem Vervielfältigen von Daten auf der Plenum-Website gelten die jeweiligen Benutzungsbestimmungen als akzeptiert. Sämtliche Eigentumsrechte verbleiben bei Plenum resp. bei den Fondsanbietern der entsprechenden Anlagefonds. Das (vollständige oder teilweise) Reproduzieren, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Plenum-Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Plenum untersagt. Kein Bestandteil der Plenum-Website ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke, eines Logos oder Software eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder Kopieren dieser Website oder Teile davon werden keinerlei Rechte übertragen. Plenum resp. die Fondsanbieter, welche Fondsinformationen oder Dokumente zur Verfügung stellen, behalten sich sämtliche Rechte (insbesondere Urheber- und Markenrechte) hinsichtlich aller Elemente der Plenum-Website vor und werden sämtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser Rechte vollumfänglich wahrnehmen.

Wesentliche Interessen

Plenum und/oder seine Verwaltungsräte, Führungskräfte und Mitarbeiter besitzen/besassen möglicherweise Anteile an den aufgeführten Anlageinstrumenten oder Positionen mit den betreffenden Titeln. Darüber hinaus stehen/standen solche juristischen oder natürlichen Personen möglicherweise in Beziehung mit den betreffenden Fondsanbietern/Gesellschaften, stellen/stellten diesen Unternehmen andere Dienstleistungen zur Verfügung oder haben/hatten als Direktor Einsitz in deren Geschäftsleitung.

Lokale gesetzliche Einschränkungen

Die Plenum-Website umfasst Informationen und Dokumente über zahlreiche Anlagefonds und ist nicht für Personen bestimmt, die einer Rechtsordnung unterstehen, die die Publikation bzw. den Zugang zur Plenum-Website (aufgrund der Nationalität der betreffenden Person, ihres steuerlichen Domizils oder aus anderen Gründen) verbietet. Personen, die solchen lokalen Beschränkungen unterstehen, ist der Zugriff auf die Plenum-Website untersagt. Die Zurverfügungstellung der Fondsinformationen und Dokumente erfolgt entweder durch Plenum oder durch den Fondsanbieter selber. Werden die Informationen und Dokumente von Plenum auf der Plenum-Website zur Verfügung gestellt, stützt sich Plenum in Bezug auf die Vertriebszulassungen der Anlageinstrumente auf die Angaben der Fondsanbieter. Plenum kann für falsche Angaben zur Vertriebszulassung nicht haftbar gemacht werden. Werden die Informationen und Dokumente von den Fondsanbietern selber auf der Plenum-Website zur Verfügung gestellt, zeichnet der Fondsanbieter für die korrekten Vertriebszulassungen verantwortlich.

Risiko- und Ertragsprofil

Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine völlig risikolose Anlage dar.

Anlegertyp

Der Benutzer der Plenum-Website muss beim erstmaligen Einstieg seinen persönlichen Anlegertyp angeben. Das anschliessend zur Verfügung gestellte Angebot an Informationen und Dokumenten von Anlagefonds richtet sich ausschliesslich an Benutzer, die dem jeweiligen Anlegertyp entsprechen. Ein falsch gewählter Anlegertyp kann zur Offenlegung von Informationen und Dokumenten von Anlagefonds führen, die für den Benutzer nicht zugänglich sind. Der Benutzer ist verpflichtet, den Anlegertyp korrekt anzugeben. Für Schäden oder Umtriebe die dem Benutzer durch die Angabe des falschen Anlegertyps entstehen, kann Plenum nicht haftbar gemacht werden.

Haftungsbeschränkungen

Fondsinformationen und Dokumente werden sowohl von Plenum als auch von den entsprechenden Fondsanbietern selber auf der Plenum-Website publiziert. Plenum schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden -, die sich aus der Benutzung der Fondsinformationen oder der Dokumente bzw. des Zugriffs auf die Plenum-Website oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten. Zudem lehnt Plenum jede Haftung für Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab. Dabei weist Plenum ausdrücklich auf die Gefahr von Viren und die Möglichkeit gezielter Hackingangriffe hin. Für die Virenbekämpfung empfiehlt sich die Verwendung von aktuellen Browser-Versionen sowie die Installation von laufend aktualisierter Anti-Virensoftware. E-Mails von unbekannter Herkunft sowie E-Mails mit nicht erwarteten Anhängen sollten grundsätzlich nicht geöffnet werden.

Google Analytics

Zweck: Fehleranalyse, statistische Auswertung unserer Website Verarbeitungsvorgänge: Erhebung von Verbindungsdaten, Daten ihres Webbrowsers und Daten über die aufgerufenen Inhalte; Ausführung von Analysesoftware und Speicherung von Daten auf ihrem Endgerät, Anonymisierung der erhobenen Daten; Auswertung der anonymen Daten in Form von Statistiken Speicherdauer: Daten auf ihrem Endgerät bis zu zwei Jahre. Gemeinsamer Verantwortlicher: Google LLC, Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung: freiwillige, jederzeit widerrufbare Einwilligung Folgen der Nichteinwilligung: Keine unmittelbare Auswirkung auf die Funktion der Website; jedoch eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Fehleranalyse Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA: Durchführungsbeschluss der EU-Kommission C/2016/4176 sowie die erfolgte Privacy Shield Zertifizierung
Leider können wir Ihnen keine Produkte anbieten